Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW
Der neue Behindertenbeauftragte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen



Landesbehindertenbeauftragter Norbert Killewald

Norbert Killewald
Landesbehindertenbeauftragter NRW
Dienstsitz im:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon (0211) 855 3008
Telefax (0211) 855 3037
E-mail: lbb@lbb.nrw.de
Internet: www.lbb.nrw.de



 

Basis der Arbeit:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung des Landes NRW

Link zum: BGG NRW
Link zu den dazugehörigen Verordnungen

Norbert Killewald ist von der Landesregierung zum neuen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen bestellt worden. Der frühere so­zialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ist Nachfolger von Angelika Gemkow, die das Amt von 2005 bis 2010 ausgeübt hat.

 

"Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen ist ein Schwerpunkt meines neuen Amtes", sagte Norbert Killewald. "Ich möchte gemeinsam mit den Akteuren der Behindertenpo­litik und der Landesregierung nach Möglichkeiten suchen, Barrieren ein­zureißen und neue zu verhindern. Angelika Gemkow hat als Landesbe­hindertenbeauftragte wichtige Impulse gegeben, beispielsweise für bar­rierefreie Arztpraxen und für das Signet ‚Nordrhein-Westfalen ohne Bar­rieren’. Gemeinsam mit den behinderten Menschen werde ich nach Möglichkeiten suchen, hier noch stärkere Impulse zu setzen", betonte Killewald. *

 

Informationen zur Person:

Norbert Killewald wurde am 10.02.1961 in Dinslaken geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach seinem Abitur 1982 begann er 1983 eine Ausbildung zum Erzieher. Im Jahr 1986 beendete er diese.  Er arbeitete dann etwa 3 Jahre als Erzieher. Von 1988 bis 1997 absolvierte er ein Studium der Pädagogik an der Universität zu Köln. Mit dem Abschluss als Diplom-Pädagoge wurde er als Trainer freiberuflich tätig in den Bereichen EDV und Moderationstechnik. Von 1993 bis 2003 durchlief er verschiedene Positionen innerhalb des Landesverbandes Nordrhein des Deutschen Roten Kreuzes. 2004 wurde er zum Koordinator der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW ernannt. Seine Karriere als Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags startete er 2005. Im Jahre 2007 wurde er dann sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.*²

 

Hintergrund:
Rechtsgrundlage für die Bestellung der Landesbehindertenbeauftragten ist das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG).
Das Gesetz ist seit 1.1.2004 in Kraft. Sein Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BGG).

Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet nicht nur Herstellung der Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen, sondern vor allem das Mitwirken an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Damit dies auf Landesebene sichergestellt werden kann, bestimmt § 11 Absatz 1 Satz BGG NRW

„Die Landesregierung soll eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung (§ 12) bestellen."

 

Die oder der Beauftragte hat nach § 12 BGG NRW insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, bei den Trägern öffentlicher Belange. Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte kann den Trägern öffentlicher Belange auch Empfehlungen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geben, insbesondere die Landesregierung und die Ministerien, Gemeinden und Gemeindeverbände in Fragen der Belange von Menschen mit Behinderung beraten.

Die Ministerien hören die oder den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie bei der Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften des Landes an, soweit sie Fragen der Belange von Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet, die oder den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

 

* http://www.nrw.de/meldungen-der-landesregierung/amtseinfuehrung-norbert-killewald-neuer-behindertenbeauftragter-in-nrw-9638/ (30.09.2010)

*² http://www.lbb.nrw.de/1/zur-person/index.php (30.09.2010)