Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW
Der neue Behindertenbeauftragte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Landesbehindertenbeauftragter Norbert Killewald
Norbert Killewald
Landesbehindertenbeauftragter NRW
Dienstsitz im:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon (0211) 855 3008
Telefax (0211) 855 3037
E-mail: lbb@lbb.nrw.de
Internet: www.lbb.nrw.de
Basis der
Arbeit:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung des Landes NRW
Link zum: BGG NRW
Link zu den dazugehörigen Verordnungen
Norbert Killewald ist von der Landesregierung zum neuen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen bestellt worden. Der frühere sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ist Nachfolger von Angelika Gemkow, die das Amt von 2005 bis 2010 ausgeübt hat.
"Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen ist ein Schwerpunkt meines neuen Amtes", sagte Norbert Killewald. "Ich möchte gemeinsam mit den Akteuren der Behindertenpolitik und der Landesregierung nach Möglichkeiten suchen, Barrieren einzureißen und neue zu verhindern. Angelika Gemkow hat als Landesbehindertenbeauftragte wichtige Impulse gegeben, beispielsweise für barrierefreie Arztpraxen und für das Signet ‚Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren’. Gemeinsam mit den behinderten Menschen werde ich nach Möglichkeiten suchen, hier noch stärkere Impulse zu setzen", betonte Killewald. *
Informationen zur Person:
Norbert Killewald wurde am 10.02.1961 in Dinslaken geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach seinem Abitur 1982 begann er 1983 eine Ausbildung zum Erzieher. Im Jahr 1986 beendete er diese. Er arbeitete dann etwa 3 Jahre als Erzieher. Von 1988 bis 1997 absolvierte er ein Studium der Pädagogik an der Universität zu Köln. Mit dem Abschluss als Diplom-Pädagoge wurde er als Trainer freiberuflich tätig in den Bereichen EDV und Moderationstechnik. Von 1993 bis 2003 durchlief er verschiedene Positionen innerhalb des Landesverbandes Nordrhein des Deutschen Roten Kreuzes. 2004 wurde er zum Koordinator der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW ernannt. Seine Karriere als Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags startete er 2005. Im Jahre 2007 wurde er dann sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.*²
Hintergrund:
Rechtsgrundlage für die Bestellung der Landesbehindertenbeauftragten ist das
Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG).
Das Gesetz ist seit 1.1.2004 in Kraft. Sein Ziel ist es, die Benachteiligung
von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der
Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BGG).
Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet nicht nur Herstellung der
Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen, sondern vor allem das
Mitwirken an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Damit dies auf
Landesebene sichergestellt werden kann, bestimmt § 11 Absatz 1 Satz BGG NRW
„Die Landesregierung soll eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die
Belange der Menschen mit Behinderung (§ 12) bestellen."
Die oder der
Beauftragte hat nach § 12 BGG NRW insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderung überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie
anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen,
bei den Trägern öffentlicher Belange. Die Landesbeauftragte oder der
Landesbeauftragte kann den Trägern öffentlicher Belange auch Empfehlungen zur
Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geben,
insbesondere die Landesregierung und die Ministerien, Gemeinden und
Gemeindeverbände in Fragen der Belange von Menschen mit Behinderung beraten.
Die Ministerien hören die oder den Landesbeauftragten für die Belange von
Menschen mit Behinderung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie bei der
Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften des Landes an, soweit sie Fragen der
Belange von Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren. Die Träger
öffentlicher Belange sind verpflichtet, die oder den Landesbeauftragten für die
Belange von Menschen mit Behinderung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu
unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihnen
Akteneinsicht zu gewähren. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten
bleiben unberührt.
*
http://www.nrw.de/meldungen-der-landesregierung/amtseinfuehrung-norbert-killewald-neuer-behindertenbeauftragter-in-nrw-9638/ (30.09.2010)
*² http://www.lbb.nrw.de/1/zur-person/index.php (30.09.2010)
